Weiterbildung zum halben Preis.
Nutzen Sie den Bildungsscheck NRW.
Seit 2006 gibt es durch eine Initiative der Landesregierung NRW den Bildungsscheck. Aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds sollen Beschäftigte in NRW zu mehr beruflicher Weiterbildung angeregt werden.
Was bedeutet der Bildungsscheck:
Für die berufliche Weiterbildung bekommen Arbeitnehmer/-innen in NRW jedes zweite Jahr einen Bildungsscheck. Sie sollten allerdings im letzten und in diesem Jahr noch an keiner beruflichen Weiterbildung teilgenommen haben. Der Bildungsscheck übernimmt 50% der Weiterbildungskosten, maximal 500 €.
Nicht gefördert werden arbeitsplatzbezogene Anpassungsqualifizierung wie z.B. Maschinenbedienungsschulungen, Kurse zur Übernahme von Funktionen zu denen der Betrieb gesetzlich verpflichtet ist oder Einzelunterricht und Seminare, die kürzer als 6 Unterrichtsstunden sind.
Wer bekommt den Bildungsscheck:
- alle sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Betrieben, die maximal 250 Beschäftigte haben und kein staatlicher Betrieb sind oder staatliche Zuschüsse über 50% bekommen,
- geringfügig Beschäftigte, Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit,
- Mitarbeitende Firmeninhaber/innen deren Betrieb noch nicht länger als 5 Jahre besteht,
- Berufsrückkehrer/innen unter bestimmten Bedingungen, wenn sie sonst keine staatlichen Leistungen beziehen.
Auszubildende erhalten grundsätzlich keinen Bildungsscheck.
Wo bekommen Sie den Bildungsscheck:
In NRW gibt es über 200 Beratungsstellen. In Hattingen bekommen Sie den Bildungsscheck bei der vhs.
Ihr Ansprechpartner/in:
Petra Kamburg | 0 23 24 – 204 – 3510 | |
Bernd Baumhold | 0 23 24 – 204 – 3517 | |
Heinz Starmann | 0 23 24 – 204 – 3518 |

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